Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Feiern von Mitmietern und Kochgerüchen im Treppenhaus
LG Dortmund, vom 19.05.1988 - Aktenzeichen 17 S 47/88
DRsp Nr. 2009/7664
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Feiern von Mitmietern und Kochgerüchen im Treppenhaus
1. Wird in einer Mietwohnung häufig an den Wochenenden bis spät in die Nacht lautstark gefeiert, so ist der Mieter der Nachbarwohnung zu einer Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt.2. Geruchsbelästigungen im Treppenhaus durch Verwendung ausländischer Gewürze durch tamilische Asylbewerber berechtigen nicht zur Mietminderung.