LG Dortmund vom 19.05.1988
17 S 47/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
DWW 1988, 283

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Feiern von Mitmietern und Kochgerüchen im Treppenhaus

LG Dortmund, vom 19.05.1988 - Aktenzeichen 17 S 47/88

DRsp Nr. 2009/7664

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Feiern von Mitmietern und Kochgerüchen im Treppenhaus

1. Wird in einer Mietwohnung häufig an den Wochenenden bis spät in die Nacht lautstark gefeiert, so ist der Mieter der Nachbarwohnung zu einer Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt. 2. Geruchsbelästigungen im Treppenhaus durch Verwendung ausländischer Gewürze durch tamilische Asylbewerber berechtigen nicht zur Mietminderung.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
DWW 1988, 283