AG Neuss vom 01.07.1988
36 C 232/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1988, 264

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Kinder in der darüber liegenden Wohnung

AG Neuss, vom 01.07.1988 - Aktenzeichen 36 C 232/88

DRsp Nr. 2009/7397

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Kinder in der darüber liegenden Wohnung

Kommt es zu einer Lärmbelästigung durch Rennen, Trampeln und Springen von Kindern in der darüber liegenden Wohnung, bei denen auch die üblichen Ruhezeiten (13 bis 15 Uhr und nach 20 Uhr) nicht eingehalten werden, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1988, 264