Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Klavierübungen eines Mitmieters
AG Düsseldorf, vom 28.07.1988 - Aktenzeichen 20 C 79/87
DRsp Nr. 2009/7280
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Klavierübungen eines Mitmieters
Ein Mieter ist zur Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt, wenn er durch anhaltendes, mindestens zweistündiges Klavierspielen täglich auch in den Ruhezeiten gestört wird.