Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Musik aus einer Gaststätte
AG Köln, vom 15.05.1990 - Aktenzeichen 208 C 4/90
DRsp Nr. 2009/7325
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Musik aus einer Gaststätte
Kommt es durch Live-Musikdarbietungen in einer Gaststätte zu über das übliche Maß hinausgehenden Lärmbelästigungen, so ist ein Mieter auch dann zur Minderung des Mietzinses (hier: um 20 %) berechtigt, wenn im Mietvertrag darauf hingewiesen wird, dass von der Gaststätte eine gewisse Lärm- und Geruchsbelästigung ausgehe.