Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Sanierung eines großen Verwaltungsgebäudes
AG Gelsenkirchen, vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 3b C 779/05
DRsp Nr. 2009/7586
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Sanierung eines großen Verwaltungsgebäudes
Kommt es aufgrund der Kernsanierung eines in unmittelbarer Nähe einer Mietwohnung gelegenen großen Verwaltungsgebäudes mit Bauarbeiten, die morgens um 7 Uhr beginnen und oft bis in den Abend andauern zu Lärm- und Schmutzbelästigungen, so ist der Mieter einer Wohnung zur Minderung des Mietzinses um etwa 30 % berechtigt.