AG Berlin-Schöneberg vom 16.02.1990
15 C 22/90
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1991, 230

Mietminderung bei Niederschlag von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten

AG Berlin-Schöneberg, vom 16.02.1990 - Aktenzeichen 15 C 22/90

DRsp Nr. 2009/7723

Mietminderung bei Niederschlag von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten

Wird die Nutzung einer Mietwohnung durch die Immissionen von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten, die sich auf der Terrasse, den Schrägfenstern und den Oberlichtern der Wohnung niederschlagen und die Belüftung der Dachgeschosswohnung nur zeitweise und unter Inkaufnahme einer Verschlechterung der Atemluft und einer Verschmutzung der Wohnung möglich machen beeinträchtigt, so ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 % zu mindern.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1991, 230