Mietminderung bei Niederschlag von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten
AG Berlin-Schöneberg, vom 16.02.1990 - Aktenzeichen 15 C 22/90
DRsp Nr. 2009/7723
Mietminderung bei Niederschlag von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten
Wird die Nutzung einer Mietwohnung durch die Immissionen von Gasen, Rußpartikeln und verkohlten Papierresten, die sich auf der Terrasse, den Schrägfenstern und den Oberlichtern der Wohnung niederschlagen und die Belüftung der Dachgeschosswohnung nur zeitweise und unter Inkaufnahme einer Verschlechterung der Atemluft und einer Verschmutzung der Wohnung möglich machen beeinträchtigt, so ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 % zu mindern.