Mietminderung bei Nitratbelastung des Trinkwassers
AG Brühl, vom 07.03.1990 - Aktenzeichen 2b C 831/89
DRsp Nr. 2009/7272
Mietminderung bei Nitratbelastung des Trinkwassers
Enthält das in der Wohnung aus einem Brunnen bereitgestellte Trinkwasser Nitrat in einer Konzentration, die erheblich über dem Grenzwert der TrinkwasserVO liegt, so dass das Wasser für den menschlichen Genuss nicht mehr brauchbar ist, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt.