AG Hamburg vom 10.05.2006
46 C 108/04
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 609

Mietminderung bei Überhitzung einer Dachgeschosswohnung in den Sommermonaten aufgrund unzureichenden Wärmeschutzes

AG Hamburg, vom 10.05.2006 - Aktenzeichen 46 C 108/04

DRsp Nr. 2009/7585

Mietminderung bei Überhitzung einer Dachgeschosswohnung in den Sommermonaten aufgrund unzureichenden Wärmeschutzes

Sind in einer Dachgeschosswohnung die Vorgaben im Wärmeschutznachweis hinsichtlich der Anbringung von Jalousien und als Sonnenschutzkonstruktion ausgeführter Vordächer nicht eingehalten und kommt es hierdurch bedingt in den Sommermonaten zu Zimmertemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt. Außerdem hat er einen Anspruch auf Herstellung eines den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutzes.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 609