AG Neuss vom 14.02.1990
30 C 326/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
DWW 1990, 153

Mietminderung bei Umstellung der Warmwasserversorgung auf Durchlauferhitzer

AG Neuss, vom 14.02.1990 - Aktenzeichen 30 C 326/88

DRsp Nr. 2009/7668

Mietminderung bei Umstellung der Warmwasserversorgung auf Durchlauferhitzer

Wird die vormals zentrale Warmwasserversorgung auf dezentrale Durchlauferhitzer umgestellt und der Mieter einer Wohnung daher nur noch aus einer Entnahmestelle warmes Wasser beziehen, so steht ihm ein Recht auf Minderung des Mietzinses um 3 % zu.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
DWW 1990, 153