Die hier vorliegende Kombination einer Vorauszahlungs- und Anzeigeklausel war nicht Gegenstand von BGH, HdM Nr. 37 = NJW 1995, 254 (mit Anm. von Hannemann); dort ging es um die Kombination von Vorauszahlung und Aufrechnungsverbot (vgl. Hannemann, aaO., III 5).
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