BFH - Urteil vom 04.08.2003
IX R 25/02
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 12 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 38

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 04.08.2003 - Aktenzeichen IX R 25/02

DRsp Nr. 2003/13931

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

1. Zu den Anforderungen an Mietverträge unter nahen Angehörigen.2. Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, so ist sie grds. der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen und kann nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung verlagert werden.3. Die Sphären der Vermieter einerseits und der Mieter andererseits müssen hinreichend deutlich voneinander abgegrenzt sein. Ist die vermietete Wohnung nur über die Wohnräume des Vermieters (hier: Küche) zugänglich, so ist das ein bedeutsame Beweisanzeichen für ein gemeinsames Wohnen von Eltern und Kindern.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 12 ;

Gründe: