I. Durch notariellen Vertrag vom 13. September 1997 haben der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und seine Ehefrau, die Beigeladene (Beigeladene), eine Eigentumswohnung in X zum Preis von 150 000 DM erworben. Die Wohnung hat eine Größe von insgesamt 39,81 qm. Sie besteht aus einem großen Wohnraum mit Kochnische und Balkon, einem kleinen Zimmer, einem Flur und einem Duschraum mit WC. Zu der Wohnung gehört ein Abstellplatz in der Tiefgarage des Hauses.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|