Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 08.10.2008 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die berufungsführende Klägerin begehrt gegenüber dem Beklagten die Feststellung einer geminderten Gewerbemiete.
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