BayObLG - Beschluss vom 04.03.2004
2Z BR 15/04
Normen:
WEG § 16 § 28 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 300
WuM 2004, 433
Vorinstanzen:
LG Schweinfurt, vom 10.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen T 67/02
AG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen II 74/01

Nachzahlungspflicht bei fehlendem Wohnungseigentümer-Beschluss

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 15/04

DRsp Nr. 2004/5449

Nachzahlungspflicht bei fehlendem Wohnungseigentümer-Beschluss

»Eine vom Verwalter vorgelegte Abrechnung bildet keine Rechtsgrundlage für Nachzahlungen, wenn ein Genehmigungsbeschluss der Wohnungseigentümer fehlt. Gibt ein früherer Verwalter, die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen nicht heraus, so führt dies auch dann nicht zu einer Änderung der Darlegungslast für behauptete Wohngeldansprüche, wenn sich diese gegen den früheren Verwalter als Wohnungseigentümer richten.«

Normenkette:

WEG § 16 § 28 ;

Gründe:

I.

Die Antragsgegner sind Teileigentümer in einer Wohnanlage, die vom Antragsteller verwaltet wird. Der Antragsteller macht in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer folgende Beträge geltend:

3.924,52 EUR aus der Wirtschaftsabrechnung 1999;

1.487,21 EUR aus der Jahresabrechnung 2000 und

4.677,22 EUR aus der Jahresabrechnung 2001.