I.
Die Antragsgegner sind Teileigentümer in einer Wohnanlage, die vom Antragsteller verwaltet wird. Der Antragsteller macht in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer folgende Beträge geltend:
3.924,52 EUR aus der Wirtschaftsabrechnung 1999;
1.487,21 EUR aus der Jahresabrechnung 2000 und
4.677,22 EUR aus der Jahresabrechnung 2001.
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