I.
Auf den Antrag des Beteiligten zu 1) hat das Amtsgerichts Lemgo durch Beschluß vom 10.06.1998 in dem Verfahren 16 (29) II 185/96 den Beteiligten zu 2) verpflichtet, vier Dachflächenfenster auf die früher vorhandene Größe von 10,78 m Breite und 1,3 m Höhe zurückzubauen und den früheren Zustand wiederherzustellen. Der Beschluß ist rechtskräftig, nachdem der Senat durch Beschluß vom 01.02.1999.(15 W 256/98) die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) zurückgewiesen hat.
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