OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.09.2004
20 W 275/02
Normen:
WEG § 23 ; WEG § 24 ;
Vorinstanzen:
LG Kassel, vom 18.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 231/02
AG Kassel - 803 II 103/2001 WEG - 14.03.2002,

Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bei Einberufungsmangel?

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.09.2004 - Aktenzeichen 20 W 275/02

DRsp Nr. 2005/478

Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bei Einberufungsmangel?

»Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses.«

Normenkette:

WEG § 23 ; WEG § 24 ;

Entscheidungsgründe:

Die seit langem zerstrittenen Beteiligten sind die Eigentümer der sich aus dem Rubrum ergebenden Wohnungseigentumsanlage.

Die Antragsgegner luden den Antragsteller mit undatiertem Schreiben, welches dem Antragsteller spätestens am 02.10.2001 zuging, zu einer Eigentümerversammlung am ...10.2001 ein. Der Antragsteller reagierte auf die Einladung mit Schreiben vom 02.10.2001, in dem er diese zurückwies, da sie nicht den rechtlichen Bestimmungen entspreche. Er führte im Einzelnen aus, dass eine Notwendigkeit zur Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung nicht bestehe. Die Antragsgegner führten die Eigentümerversammlung gleichwohl am ...10.2001 in Abwesenheit des Antragstellers durch und fassten eine Vielzahl von Beschlüssen. Wegen des Inhalts dieser Beschlüsse wird auf die Niederschrift der Eigentümerversammlung in der Anlage zur Antragsschrift Bezug genommen. Die vorgenannte Niederschrift ließen die Antragsgegner dem Antragsteller am 12.11.2001 zukommen.