OLG Köln - Beschluss vom 17.12.2004
16 Wx 191/04
Normen:
WEG §§ 25 26 ;
Fundstellen:
NJW 2005, 908
NZM 2005, 149
OLGReport-Köln 2005, 181
ZMR 2005, 809
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 3/04
AG Kerpen, vom 01.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 II 25/03

Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 191/04

DRsp Nr. 2005/5538

Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

Verhindert der Verwalter vorsätzlich die Teilnahme eines Wohnungseigentümers an der Versammlung, die über die Wiederwahl des Verwalters beschließen soll, ist der auf dieser Versammlung über die Wiederwahl des Verwalters mehrheitlich gefasste Beschluss der Eigentümer unabhängig davon nichtig, ob die Stimme des ausgeschlossenen Eigentümers angesichts der Mehrheitsverhältnisse Bedeutung erlangen konnte.

Normenkette:

WEG §§ 25 26 ;

Gründe:

Die Antragsteller sind Mitglied der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwischen ihnen und dem langjährigen Verwalter, dem Antragsgegner zu 2., bestehen schon seit einer Reihe von Jahren erhebliche Spannungen, die zu einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren geführt haben.