I.
In der Versammlung der Wohnungseigentümer vom 10. Dezember 1999, zu der die frühere Verwalterin mit Schreiben vom 25. November 1999 eingeladen hatte, wurde der Beteiligte zu 3) durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zum neuen Verwalter ab 01. Januar 2000 bestellt.
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