OLG Frankfurt/Main, vom 04.04.1985 - Aktenzeichen 20 REMiet 3/85
DRsp Nr. 1992/8412
Bei der Errechnung der Höhe der wegen Verstoßes gegen § 5WiStG zurückzuzahlenden Beträge sind Veränderungen in der Höhe der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 3.3.1983 - 4 RE-Miet 9/82 - [WuM 1983, 108]).