Die Beklagte hatte von der Klägerin, einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, vom 1. 9. 1982 bis 31. 7. 1986 eine Wohnung im Hause gemietet.
Bei Übernahme der Wohnung hat sie formularmäßig erklärt, die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Die Klägerin behauptet, sie habe der Beklagten eine vollständig renovierte Wohnung überlassen, die Beklagte habe die Wohnung aber nicht vollständig renoviert zurückgegeben, außerdem sei die vorgenommene Renovierung zum Teil mangelhaft. Sie habe deshalb die Wohnung ordnungsgemäß renovieren lassen. Die dafür aufgewandten Kosten verlangt sie von der Beklagten.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|