OLG Hamburg - 26.09.1985 (4 U 62/85) - DRsp Nr. 1993/1919
OLG Hamburg, vom 26.09.1985 - Aktenzeichen 4 U 62/85
DRsp Nr. 1993/1919
Vorlegungsfrage:Ist zur Wirksamkeit einer Wohnraumkündigung nach § 553BGB erforderlich, daß die Abmahnung des Vermieters eine Kündigungsandrohung enthält?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.
Normenkette:
BGB § 553;
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