OLG Hamm - Beschluß vom 02.09.1996
15 W 138/96
Normen:
WEG §§ 24, 26, 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 523

OLG Hamm - Beschluß vom 02.09.1996 (15 W 138/96) - DRsp Nr. 1998/6952

OLG Hamm, Beschluß vom 02.09.1996 - Aktenzeichen 15 W 138/96

DRsp Nr. 1998/6952

»1. Der durch Beschluß der Wohnungseigentümer abberufene Verwalter kann diesen Beschluß, nicht jedoch den Beschluß über die Wahl des neuen Verwalters anfechten. 2. Der wegen eines Einberufungsmangels (§ 24 Abs. 1 u. 3 WEG) für ungültig erklärte Beschluß über die Abberufung des Verwalters besagt noch nichts darüber, ob eine aufgrund dieses Beschlusses ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrages unwirksam ist und ob der abberufene Verwalter seinen Anspruch auf Vergütung verloren hat.«

Normenkette:

WEG §§ 24, 26, 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen
NJW-RR 1997, 523