I. Dem Bundesgerichtshof wird gem. § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt.
Kann der Vermieter, der nach dem Tod des Mieters das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters kündigt, auch dann nur unter den Voraussetzungen des §
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