OLG Köln, vom 30.10.1985 - Aktenzeichen 16 Wx 88/85
DRsp Nr. 1992/9743
d. Erforderliche Erstellung der Abrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr (Abs. 3) nicht durch den zum Jahreswechsel ausgeschiedenen, sondern durch den amtierenden Verwalter.
Normenkette:
WEG § 28 Abs.3;
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