OLG Köln - Beschluß vom 09.01.1996 (16 Wx 214/95) - DRsp Nr. 1997/4261
OLG Köln, Beschluß vom 09.01.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 214/95
DRsp Nr. 1997/4261
»Beschlüsse, die in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung gefaßt werden, sind zwar rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht ohne weiteres nichtig. Die Anfechtung bleibt erfolglos, wenn der Beschluß auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustandegekommen wäre.«