I. Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin auf Entfernung einer Digital-Satellitenanlage in Anspruch.
Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. Die Antragstellerin ist nach § 1 lit. p) des mit ihr geschlossenen Verwaltervertrags berechtigt, verpflichtet und bevollmächtigt, die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie Ansprüche der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern im eigenen Namen geltend zu machen.
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