OLG Köln - Beschluß vom 31.08.2004
16 Wx 166/04
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 3496
NZM 2004, 833
OLGReport-Köln 2004, 423
ZMR 2005, 226
Vorinstanzen:
LG Köln, OLG Köln, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 173/03

Parabolsatellitenantenne für digitalen Fernsehempfang

OLG Köln, Beschluß vom 31.08.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 166/04

DRsp Nr. 2004/17374

Parabolsatellitenantenne für digitalen Fernsehempfang

Im Rahmen der Umstellung vom analogen auf den digitalen Fernsehempfang ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gehalten, sich künftig der von einem Eigentümer eigenmächtig angebrachten Satellitenschüssel für digitalen Empfang zu bedienen, auch wenn er ihr dies kostenlos gestatten will. Es ist nicht treuwidrig, wenn sie dennoch die Entfernung dieser Schüssel begehrt und sich künftig für einen Kabelanschluss entscheidet.

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin auf Entfernung einer Digital-Satellitenanlage in Anspruch.

Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. Die Antragstellerin ist nach § 1 lit. p) des mit ihr geschlossenen Verwaltervertrags berechtigt, verpflichtet und bevollmächtigt, die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie Ansprüche der Gemeinschaft gegen Dritte oder gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern im eigenen Namen geltend zu machen.