Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2022 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über das Bestehen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Der am 1962 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.10.1989 als SB 5 Planung Operation am Flughafen K beschäftigt.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein Luftverkehrsunternehmen, das Wartungs-, Reparatur- und Überholungsservices sowie Modifikationen für die zivile Luftfahrtindustrie anbietet.
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