OLG München - Beschluss vom 06.11.2007
32 Wx 146/07
Normen:
GG Art. 4 Abs. 1; GG Art. 4 Abs. 2; GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 2; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 14 Nr. 3; WEG § 15; BGB § 242;
Fundstellen:
WuM 2008, 40

Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

OLG München, Beschluss vom 06.11.2007 - Aktenzeichen 32 Wx 146/07

DRsp Nr. 2009/15627

Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

1. Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann das Informationsinteresse und das Interesse an der Ausübung der Religion eines Wohnungseigentümers dazu führen, dass die übrigen Wohnungseigentümer die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach dulden müssen, wenn eine geringere Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte durch eine andere Anbringung z.B. auf dem Balkon nicht möglich ist. 2. Bei der erforderlichen Abwägung kommt neben dem Informationsinteresse auch der Freiheit der Religionsausübung und in deren Rahmen der Ermöglichung der Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen ein besonderer Stellenwert zu, insbesondere wenn die Teilnahme an Gottesdiensten einzelnen Bewohnern nicht möglich ist und Fernsehsender, die regelmäßig gottesdienstliche Handlungen ausstrahlen, nur über Satelliten zu empfangen sind.