Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen durch einen Wohnungseigentümer
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2004 - Aktenzeichen I-3 Wx 228/04
DRsp Nr. 2006/9751
Pflichten der Eigentümergemeinschaft bei Beschädigung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteilen durch einen Wohnungseigentümer
1. Kommt es bei einer zulässigen Baumaßnahme eines Wohnungseigentümers zu Beschädigungen an Gemeinschaftseigentum, so hat die Eigentümergemeinschaft gegen den Ausbauberechtigten einen Schadenersatzanspruch nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung.2. Der zum Ausbau berechtigte Eigentümer kann sich nicht darauf berufen, dass er den von ihm beauftragten Handwerker wegen Verjährung der Gewährleistungsansprüche nicht in Anspruch nehmen kann.3. Die Gemeinschaft kann verlangen, dass ein Zustand hergestellt wird, der bei einem ordnungsgemäßen Ausbau bestanden hätte.