OLG München - Beschluss vom 03.05.2006
34 Wx 52/06
Normen:
WEG § 43 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 534
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 11222/05
AG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen II 110/05

Prozessuale Schadensermittlung im Wohnungseigentumsverfahren - Gemeinschaftskosten für Wiederinbetriebnahme einer Gastherme

OLG München, Beschluss vom 03.05.2006 - Aktenzeichen 34 Wx 52/06

DRsp Nr. 2006/15989

Prozessuale Schadensermittlung im Wohnungseigentumsverfahren - Gemeinschaftskosten für Wiederinbetriebnahme einer Gastherme

»§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar (hier: Kosten der Gemeinschaft für die Wiederinbetriebnahme einer Gastherme, die infolge eines von einem Wohnungseigentümer veranlassten baulichen Eingriffs in Gemeinschaftseigentum abgeschaltet werden musste).«

Normenkette:

WEG § 43 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Mitglied der Antragsgegner ist. Ihm und seiner Ehefrau gehören Räume im Dachgeschoß der Wohnanlage (Einheit Nr. 83).