Die Beteiligten zu 1) bis 2) bildeten im Zeitpunkt der Antragstellung die Wohnungseigentümergemeinschaft der im Beschlussrubrum genannten Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 3) ist die ehemalige Verwalterin, die Beteiligte zu 4) die nunmehrige Verwalterin.
In der Wohnungseigentümerversammlung vom 08.08.2000 fassten die Wohnungseigentümer mehrere Beschlüsse.
Zu Tagesordnungspunkt 4 wurden mit unterschiedlichen Mehrheiten in geheimer Wahl die Herren A, B und C zu Verwaltungsbeiratsmitgliedern gewählt.
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