Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 2 gegen die Ablehnung der Eintragung eines Amtswiderspruches durch das Notariat Reutlingen IX - Grundbuchamt - betreffend die erfolgte Eintragung von Sondernutzungsrechten zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit Nr. 6 an den verschiebbaren Stellplätzen Nr. 43 bis 45 im Haus ..., ..., wird
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte Ziff. 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 15.000,00 festgesetzt.
I.
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