BVerwG - Urteil vom 27.08.1997
11 A 61.95
Normen:
AEG § 18 Abs. 1 § 20 Abs. 7 ; BNatSchG § 8 ; BundesschienenwegeausbauG § 1 § 4 § 10 ; VerkPBG § 1 § 5 Abs. 1 ; VwVfG § 66 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DVBl 1998, 356
NuR 1998, 138
UPR 1998, 79
ZUR 1998, 161

Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener Grundstücke

BVerwG, Urteil vom 27.08.1997 - Aktenzeichen 11 A 61.95

DRsp Nr. 2007/3731

Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener Grundstücke

»Erfolgt die naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener Grundstücke nach einer mit den Naturschutzfachbehörden im einzelnen abgestimmten Wertigkeitsskala, so kann ein Fehler bei der Einstufung nur dann zur Planaufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, wenn seine Vermeidung im Planfeststellungsverfahren nicht lediglich zu einer Veränderung der Kompensationsflächenberechnung geführt hätte.«

Normenkette:

AEG § 18 Abs. 1 § 20 Abs. 7 ; BNatSchG § 8 ; BundesschienenwegeausbauG § 1 § 4 § 10 ; VerkPBG § 1 § 5 Abs. 1 ; VwVfG § 66 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluß für die Eisenbahnaus- und -neubaustrecke Nürnberg - Ebensfeld - Erfurt im Abschnitt Staffelstein. Die Strecke gehört zu den Verkehrsprojekten "Deutsche Einheit".