Rechte des Mieters bei Beschimpfungen, Bedrohungen und andere Übergriffe durch einen Mitmieter
LG Berlin, vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 67 S 465/05
DRsp Nr. 2009/7369
Rechte des Mieters bei Beschimpfungen, Bedrohungen und andere Übergriffe durch einen Mitmieter
Belästigt ein Mieter in einem Mehrparteienhaus einen anderen Mieter durch persönliche Angriffe wie Drohungen und Drohbriefe, Abstellen des Stroms und Tritte gegen die Wohnungstür und ist die Hausverwaltung erfolglos eingeschritten, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.