LG Berlin vom 08.06.2006
67 S 465/05
Normen:
BGB § 543 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
MM 2007, 333

Rechte des Mieters bei Beschimpfungen, Bedrohungen und andere Übergriffe durch einen Mitmieter

LG Berlin, vom 08.06.2006 - Aktenzeichen 67 S 465/05

DRsp Nr. 2009/7369

Rechte des Mieters bei Beschimpfungen, Bedrohungen und andere Übergriffe durch einen Mitmieter

Belästigt ein Mieter in einem Mehrparteienhaus einen anderen Mieter durch persönliche Angriffe wie Drohungen und Drohbriefe, Abstellen des Stroms und Tritte gegen die Wohnungstür und ist die Hausverwaltung erfolglos eingeschritten, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Normenkette:

BGB § 543 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen
MM 2007, 333