Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter aufgrund mangelhafter Schalldämmung
VerfGH Berlin, vom 27.06.2006 - Aktenzeichen VerfGH 99/04
DRsp Nr. 2009/7583
Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter aufgrund mangelhafter Schalldämmung
Es ist frei von Willkür und verstößt auch im Übrigen nicht gegen Grundrechte eines Mieters, wenn die Zivilgerichte die Klage eines Mieters auf Herstellung einer den Lärmschutzvorschriften entsprechenden Schalldämmung einer Mietwohnung mit der Begründung abweisen, zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Mietwohnung habe es keine Schallschutzvorschriften gegeben, so dass die Wohnung dem zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechenden bautechnischen Standard entspreche.