VerfGH Berlin vom 27.06.2006
VerfGH 99/04
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2006, 505

Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter aufgrund mangelhafter Schalldämmung

VerfGH Berlin, vom 27.06.2006 - Aktenzeichen VerfGH 99/04

DRsp Nr. 2009/7583

Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch Mitmieter aufgrund mangelhafter Schalldämmung

Es ist frei von Willkür und verstößt auch im Übrigen nicht gegen Grundrechte eines Mieters, wenn die Zivilgerichte die Klage eines Mieters auf Herstellung einer den Lärmschutzvorschriften entsprechenden Schalldämmung einer Mietwohnung mit der Begründung abweisen, zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Mietwohnung habe es keine Schallschutzvorschriften gegeben, so dass die Wohnung dem zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechenden bautechnischen Standard entspreche.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2006, 505