AG Berlin-Charlottenburg vom 28.07.1988
7a C 223/88
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1988, 28

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch eine im Haus befindliche Sportschule

AG Berlin-Charlottenburg, vom 28.07.1988 - Aktenzeichen 7a C 223/88

DRsp Nr. 2009/7696

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch eine im Haus befindliche Sportschule

1. Der Vermieter einer Wohnung ist verpflichtet, von einer im Haus befindlichen Sportschule ausgehende Immissionen, die das zulässige Maß überschreiten, zu unterbinden. 2. Der Mieter kann lediglich Unterbindung der Immissionen verlangen. Wie der Vermieter diesen Erfolg erreicht, ist ihm überlassen.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1988, 28