Rechte des Mieters bei mangelnder Schallisolierung der Wohnungstrennwand
AG Berlin-Schöneberg, vom 02.02.1990 - Aktenzeichen 3 C 536/89
DRsp Nr. 2009/7707
Rechte des Mieters bei mangelnder Schallisolierung der Wohnungstrennwand
Ist die Schallisolierung der Wohnungstrennwand unzureichend, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aus der Nachbarwohnung vollständige Gespräche vernommen werden können (Abgrenzung zu LG Berlin - 62 S 1/88 - 31.10.1988).