AG Berlin-Schöneberg vom 02.02.1990
3 C 536/89
Normen:
BGB § 538 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen:
MM 1990, 192

Rechte des Mieters bei mangelnder Schallisolierung der Wohnungstrennwand

AG Berlin-Schöneberg, vom 02.02.1990 - Aktenzeichen 3 C 536/89

DRsp Nr. 2009/7707

Rechte des Mieters bei mangelnder Schallisolierung der Wohnungstrennwand

Ist die Schallisolierung der Wohnungstrennwand unzureichend, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aus der Nachbarwohnung vollständige Gespräche vernommen werden können (Abgrenzung zu LG Berlin - 62 S 1/88 - 31.10.1988).

Normenkette:

BGB § 538 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen
MM 1990, 192