Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das am 25.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einschließlich der Kostenentscheidung mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass im Tenor die Worte
"abzüglich aufgerechneter 2 345,26 €" entfallen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 2/5 und hat der Beklagte 3/5 zu tragen.
Dieses und das am 25.01.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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