Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II.Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 1.12.2013 gegeben.
III.Streitwert: 1.169.781,80 € ( 877.040,32 + 232.000 €+ 60.741,48 €)
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