Auf die Berufung der Parteien wird unter Zückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 11. Juli 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichter- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 2.600,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 938,75 EUR seit dem 01. Februar 2007 und aus 1.661,28 EUR seit dem 01. Oktober 2007 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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