Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - Aktenzeichen 3 Wx 95/04
DRsp Nr. 2005/7179
Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus
Ist ein Altbau in Wohnungseigentum aufgeteilt worden, so kann ein Sondereigentümer von den übrigen Eigentümern die Beseitigung von Kellerfeuchte in seinem Sondereigentum verlangen, da dies zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums gehört.