OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.05.2004
3 Wx 95/04
Normen:
WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 184

Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - Aktenzeichen 3 Wx 95/04

DRsp Nr. 2005/7179

Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus

Ist ein Altbau in Wohnungseigentum aufgeteilt worden, so kann ein Sondereigentümer von den übrigen Eigentümern die Beseitigung von Kellerfeuchte in seinem Sondereigentum verlangen, da dies zur erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums gehört.

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 ;
Fundstellen
NZM 2005, 184