Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 23. Juli 2012 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 2.503,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.03.2011 sowie weitere anteilige vorgerichtliche Kosten in Höhe von 211,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2.Von den Kosten beider Rechtszüge tragen der Kläger 68/100 und der Beklagte 32/100.
3.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|