Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligen zu 1 und 2 sind als Miteigentümer von Wohnungseigentum verbunden mit Sondereigentum an insgesamt vier Wohnungen eines Ferienparks im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|