Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.09.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; insofern bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 92 % und der Kläger 8 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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