OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.09.2007
20 W 9/08
Normen:
WEG § 21;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 539/07

Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Klärung von Ansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.09.2007 - Aktenzeichen 20 W 9/08

DRsp Nr. 2009/5310

Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Klärung von Ansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.

Normenkette:

WEG § 21;

Gründe: