Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - A. vom 19.04.2013 - Nichtabhilfeentscheidung vom 31.05.2013 - wird als unzulässig verworfen; die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen diesen Beschluss wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1 und 2 zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|