I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnungen der Antragsteller und der Antragsgegner befinden sich in einem selbständigen Haus. Zur Anlage gehört weiter ein Doppelhaus, dessen Eigentümer von dem vorliegenden Verfahren nicht betroffen werden.
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