Die Berufung des Klägers gegen das am 13.04.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 16.01.1985 (Anlage K 1, Bl. 4 ff. GA) Gewerberäumlichkeiten zum Betrieb einer Zahnarztpraxis im C 2 in L von Herrn Dr. M. Die Dauer des Mietverhältnisses ist in §3 des Mietvertrages geregelt, der wie folgt lautet:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|