Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.5.2009 teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 2) wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 64% und die Beklagte zu 2) 36% zu tragen.
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