I.
Mit Schriftsatz vom 7. Mai 2003 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1 bis 11 die Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung in den Grundbüchern beantragt. Gegenstand der begehrten Änderung ist, dass in die Teilungserklärung folgender § 18 a eingefügt wird:
§ 18 a
Änderung der Gemeinschaftsordnung
Die Eigentümerversammlung kann durch Beschluss mit 3/4 Mehrheit der Stimmen aller Sondereigentümer Änderungen der Gemeinschaftsordnung (Teil II der Teilungserklärung) beschließen.
Sonderrechte oder Vorzugsrechte eines Eigentümers dürfen durch einen solchen Beschluss nur mit dessen Zustimmung entzogen oder beeinträchtigt werden.
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